Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Terrassenüberdachung) auf FlNr. 850/29, Gemarkung Ampfing wird erteilt.
2. Ebenso wird das Einvernehmen zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Das Dach- und Oberflächenwasser ist ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück zu versickern.