Beschluss
1. Die
vorliegende Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2021 zum Bayerischen
Städtebauförderungsprogramm wird bestätigt.
2. Die Anlagen
sind Bestandteil des Beschlusses.
3. Die
vorgesehenen Vorhaben und Kosten sind dem Antrag zu entnehmen. Die für 2021
angemeldeten förderfähigen Kosten der vorgesehenen Maßnahmen liegen bei 700.000,00
€.
4. Die zur
Verwirklichung der Vorhaben erforderlichen Eigenmittel werden im Haushalt
bereitgestellt.
5. Die Antragsunterlagen sind zusammen zu stellen und bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.