Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss

1.    Der Gemeinderat Ampfing nimmt die von der Planungsgemeinschaft Raab+Kurz vorgelegten Ergebnisse des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Ampfing mit vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB zustimmend zur Kenntnis und legt diese der zukünftigen Gemeinde- und Ortsentwicklung zugrunde.

2.    Der Gemeinderat wird insbesondere die, für das Untersuchungsgebiet im Ortszentrum von Ampfing erarbeiteten Ziele und Maßnahmen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Ressourcen konsequent weiterverfolgen und umsetzen.

3.    Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ist ein Zeitraum von 15 Jahren (bis zum 31.12.2035) vorgesehen.

4.    Das im Rahmen des ISEK vorgeschlagene Sanierungsgebiet „Ortszentrum Ampfing“ soll auf Grundlage des vorliegenden Satzungsvorschlages förmlich festgelegt werden. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb des beiliegenden Lageplanes.

5.    Auf Grundlage dieses Beschlusses führt die Gemeinde Ampfing eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 bzw. 139 BauGB sowie eine Beteiligung der Betroffenen nach § 137 BauGB durch. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Seiten der Träger öffentlicher Belange und der Betroffenen wird das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt.