Beschluss
1. Der Gemeinderat Ampfing nimmt die von der Planungsgemeinschaft
Raab+Kurz vorgelegten Ergebnisse des Integrierten
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Ampfing mit vorbereitenden
Untersuchungen nach § 141 BauGB
zustimmend zur Kenntnis und legt diese der zukünftigen Gemeinde- und
Ortsentwicklung zugrunde.
2. Der Gemeinderat wird insbesondere die, für das
Untersuchungsgebiet im Ortszentrum von Ampfing erarbeiteten Ziele und Maßnahmen
unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Ressourcen
konsequent weiterverfolgen und umsetzen.
3. Für
die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ist ein Zeitraum von 15 Jahren (bis zum 31.12.2035) vorgesehen.
4. Das im Rahmen des ISEK vorgeschlagene Sanierungsgebiet „Ortszentrum
Ampfing“ soll auf Grundlage
des vorliegenden Satzungsvorschlages förmlich festgelegt werden. Das
Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb des
beiliegenden Lageplanes.
5. Auf Grundlage dieses Beschlusses führt die
Gemeinde Ampfing eine Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 bzw. 139 BauGB sowie eine Beteiligung der
Betroffenen nach § 137
BauGB durch. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Seiten
der Träger öffentlicher Belange und der Betroffenen wird das Sanierungsgebiet
förmlich festgelegt.