Beschluss
Der im Sachverhalt genannte Weg mit einer Länge von 21 m soll gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG eingezogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG bekannt zu machen und anschließend das Einziehungsverfahren durchzuführen.