Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Errichtung von zwei Lagerhallen mit Überdachung auf den FlNrn. 943/7 und 943/11, Gemarkung Ampfing, wird erteilt.
2. Ebenso wird das Einvernehmen zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Die Kosten des Wasserzählerschachtes gehen zu Lasten des Antragstellers.
4. Das gesamte Dach- und Oberflächenwasser ist auf dem Baugrundstück ordnungsgemäß zu versickern.