Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

1.     Für das Jahr 2020 werden die Märkte am 12.01.2020, 05.04.2020, 11.10.2020 und 08.11.2020 festgesetzt.

 

2.     Es wird eine Verordnung mit folgendem Wortlaut erlassen:

 

 

Verordnung zur Änderung der Verordnung

über das Offenhalten von Verkaufsstellen

 

 

Aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. Juni 2003 (BGBl I S. 745) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinproduktrechts (ASiMPV) vom 02. Dezember 1998 (GVBl S. 956), zuletzt geändert durch Verordnung vom 01. April 2003 (GVBl S. 278) erlässt die Gemeinde Ampfing folgende Rechtsverordnung:

 

 

§ 1

 

Die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 17.12.2019 wird wie folgt geändert:

In § 1 wird das Datum „15.11.2020“ durch das Datum „08.11.2020“ ersetzt.

 

 

§ 2

 

Diese Änderung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ampfing, den

 

 

Josef Grundner

1. Bürgermeister