Beschluss:
1. Für das Jahr 2020 werden die Märkte am 12.01.2020,
05.04.2020, 11.10.2020 und 08.11.2020 festgesetzt.
2. Es wird eine Verordnung mit folgendem
Wortlaut erlassen:
Verordnung zur Änderung der Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
Aufgrund des § 14
Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 04. Juni 2003 (BGBl I S. 745) in Verbindung mit § 6 Abs. 1
Nr. 3 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des
Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und
Medizinproduktrechts (ASiMPV) vom 02. Dezember 1998 (GVBl S. 956), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 01. April 2003 (GVBl S. 278) erlässt die Gemeinde
Ampfing folgende Rechtsverordnung:
§ 1
Die Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen vom 17.12.2019 wird wie folgt geändert:
In § 1 wird das
Datum „15.11.2020“ durch das Datum „08.11.2020“ ersetzt.
§ 2
Diese Änderung
tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ampfing, den
Josef Grundner
1. Bürgermeister