Beschluss
Die Gemeinde Ampfing erlässt folgende Satzung:
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
für die Benutzung der Mittagsbetreuung und der Ferienbetreuung an der
Grundschule Ampfing
Die Gemeinde Ampfing erlässt aufgrund des Art. 8 Bayerisches Kommunalabgabengesetz (KAG) folgende Satzung:
§ 1
§ 6 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Nimmt ein Kind an
der Mittagsverpflegung teil, so wird ein Essensgeld zum Bezugspreis erhoben.“
§ 2
Diese Satzung tritt
am 01.09.2020 in Kraft.