Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Errichtung eines Wohnhauses auf FlNr. 186 T Gemarkung Salmanskirchen, durch Erlass einer Ergänzungssatzung, wird mit folgenden Maßgaben in Aussicht gestellt:
- Das Grundstück ist einzugrünen.
- Sämtliche Kosten der Bauleitplanung, samt Änderungskosten für die Anschlüsse an die Wasserleitung, Schmutz- und Regenwasserkanal, gehen zu Lasten des Antragstellers.