Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag bzgl. des Anwesen Dirlafing 5 b, FlNr. 1963, Gemarkung Ampfing (Tektur zum genehmigten Bescheid Nr. 41-10569/18 vom 05.12.2018 für die Nutzungsänderung der Bürofläche im Obergeschoss in eine Betriebsleiterwohnung für den Grundstückseigentümer und Neubau einer Einzel- und Doppel-Fertiggarage, sowie die Herstellung von Schüttgutboxen und Containerabstellplatz im Lagerbereich in Dirlafing 5 b), wird nicht erteilt.
2. Einer Duldung wird nicht zugestimmt.
3. Für die Betriebsleiterwohnung wird eine Nutzungsuntersagung gefordert.