Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss

1.    Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag bzgl. des Anwesen Dirlafing 5 b, FlNr. 1963, Gemarkung Ampfing (Tektur zum genehmigten Bescheid Nr. 41-10569/18 vom 05.12.2018 für die Nutzungsänderung der Bürofläche im Obergeschoss in eine Betriebsleiterwohnung für den Grundstückseigentümer und Neubau einer Einzel- und Doppel-Fertiggarage, sowie die Herstellung von Schüttgutboxen und Containerabstellplatz im Lagerbereich in Dirlafing 5 b), wird nicht erteilt.

2.    Einer Duldung wird nicht zugestimmt.

3.    Für die Betriebsleiterwohnung wird eine Nutzungsuntersagung gefordert.