Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss

Die Gemeinde Ampfing erlässt aufgrund des § 10 in Verbindung mit den §§ 1, 2, 3, 4, 8, 9 und § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) den Bebauungsplan Nr. 51 „Schickinger Straße Süd“ in der Fassung vom 03.04.2020 als Satzung.