Beschluss
1. Die weitere Stellvertretung im Sinne des § 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird in folgender Reihenfolge festgelegt:
- Bernhard Kneißl,
- Rainer Stöger,
- Rainer Himmelsbach.
2. Die Geschäftsordnung in der beiliegenden Fassung (siehe Anlage 2) wird angenommen. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.